2 2.2 Der Instruktionsrichter forderte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. September 2018 auf, einen Kostenvorschuss von CHF 225.00 einzuzahlen, sowie den Nachweis zu erbringen, dass die juristische Mitarbeiterin, welche die Beschwerde unterschrieben hat, zur Einlegung eines Rechtsmittels befugt ist (pag. 71 ff.). 2.3 Die Beschwerdeführerin liess sich diesbezüglich mit Schreiben vom 26. September 2018 vernehmen (pag.