Die Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 1.________ wurde unter der Verfahrensnummer CIV 18 3207, in der Betreibung Nr. 2.________ unter der Verfahrensnummer CIV 18 3208 und in der Betreibung Nr. 3.________ unter der Verfahrensnummer CIV 18 3209 geführt. Gegenstand des vorliegenden oberinstanzlichen Verfahrens ist die Beschwerde gegen den im Verfahren CIV 18 3209 ergangenen Entscheid. 1.3 Der von der AHV-Zweigstelle betriebene B.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) reichte im vorinstanzlichen Verfahren am 16. und 23. Juni 2018 Stellungnahmen ein (pag. 13 ff., 27 ff.).