1. Die Berufung wird gutgeheissen. Der Nichteintretensentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. August 2018 (CIV 18 4956) wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die oberinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Oberinstanzlich wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Das Gesuch der Berufungskläger 1-3 um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (ZK 18 447) wird ohne Kostenfolge als gegenstandslos vom Protokoll abgeschrieben.