16. Im auf der online Plattform publizierten Entscheid ZK 17 449 vom 13. November 2017 hat sich das Obergericht des Kantons Bern mit der «Zwitternatur» der Schuldneranweisung befasst, welche sowohl vollstreckungsrechtliche als auch zivilrechtliche Elemente aufweist. Dabei hielt es fest, dass auch wenn das Bundesgericht die Schuldneranweisung in die Nähe des Vollstreckungsrechts rücke, dies nicht bedeute, dass sie ihren familienrechtlichen Charakter verliere und zwingend die vollstreckungsrechtlichen Gerichtsstände anwendbar wären.