dar (WALTER A. STOFFEL, Ausschliessliche Gerichtsstände des Lugano- Übereinkommens und SchKG-Verfahren, insbesondere Rechtsöffnung, Widerspruchsklage und Arrest, in: FS Oscar Vogel, 1991, S. 363 und S. 367). Wie das LugÜ, welches von einer strikten Zweiteilung der Rechtsdurchsetzung in ein Er- kenntnis- und ein Vollstreckungsverfahren ausgeht und keine dritte Kategorie kennt