Gleichzeitig stellten sie für das oberinstanzliche Verfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (ZK 18 447). 4. Mit Verfügung vom 19. September 2018 bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang der Berufung und forderte den Berufungsbeklagten zur Einreichung einer Berufungsantwort innert zehn Tagen ab Erhalt der Verfügung auf (pag. 23 ff.). 5. Mit Eingabe vom 27. September 2018 reichte der Berufungsbeklagte seine Berufungsantwort beim Gericht ein (pag. 27 ff.). II. Formelles