1. Mit Gesuch vom 20. August 2018 (pag. 1 ff.) beantragte das D.________ (Jugendamt) als Vertreter von A.________ (nachfolgend: Berufungskläger 1) sowie B.________ und C.________ (nachfolgend: Berufungskläger 2 und 3) beim Regionalgericht Bern-Mittelland, es sei der Arbeitgeber des Kindsvaters E.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagter), momentan die F.________AG, superprovisorisch anzuweisen, vom Lohn des Berufungsbeklagten vorab den Kindesunterhalt abzuziehen.