8 tons Solothurn (VVStG; BGS 614.12). Da sich die Mahngebühr somit direkt und unzweifelhaft aus dem Gesetz ergibt, kann gemäss der Praxis des Obergerichts die Rechtsöffnung erteilt werden. Für die Mahngebühr von CHF 60.00 ist somit ebenfalls die definitive Rechtsöffnung zu erteilen.