__ im Jahr 2016 im Kanton Bern Steuern bezahlt habe und zusätzlich durch den Kanton Solothurn für die gleiche Steuerperiode eingeschätzt worden sei. Da derselbe Steuerpflichtige von zwei Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und die gleiche Zeitspanne zu Steuerleistungen herangezogen werde, liege ein Verstoss gegen das verfassungsrechtliche Doppelbesteuerungsverbot vor. Die Steuerbehörden hätten um die Problematik wissen oder hätten zumindest wissen müssen, dass mit der Rechtskraft der Veranlagungsverfügung auch das Risiko einer unerlaubten Doppelbesteuerung einhergehen würde.