Wenn er im Kanton Solothurn nochmals Steuern bezahlen müsste, käme dies einer unzulässigen Doppelbesteuerung gleich. Dieselbe Problematik habe schon für die Jahre 2014 und 2015 bestanden, obwohl er eindeutig im Kanton Bern besteuert werde (pag. 7). Dazu reichte er zwei Entscheide des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, beide datierend vom 28. Mai 2018 (Verfahren CIV 18 755 und CIV 18 756) zu den Akten sowie eine Bestätigung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 2. Juli 2018, dass der Beschwerdegegner alle