2. Der betriebene A.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) nahm mit Eingabe vom 29. Juni 2018 (persönlich überbracht am 2. Juli 2018) Stellung zum Gesuch um definitive Rechtsöffnung. Er beantragte sinngemäss, das Gesuch sei abzuweisen. Zur Begründung führte er aus, er habe es wegen gesundheitlicher Probleme versäumt, frühzeitig dem Steuerbescheid 2016 des Kantons Solothurn zu widersprechen. Betreffend die Steuerperiode 2016 habe er seine Steuern vollständig im Kanton Bern bezahlt. Wenn er im Kanton Solothurn nochmals Steuern bezahlen müsste, käme dies einer unzulässigen Doppelbesteuerung gleich.