Er habe mit dem Schreiben vom 1. März 2018 primär mitteilen wollen, dass er durch die von ihm veranlassten Recherchen von der Vereinbarung vom 21. April 2016 zurücktreten werde. Weiter machte der Beschwerdeführer geltend, B.________ habe alle getäuscht. Die Gesuchsbeilage 1 solle zeigen, dass durch die beklagte Partei (Beschwerdegegner) immer noch auf die rechtskräftige Baubewilligung hingewiesen werde und es von der klagenden Partei (Beschwerdeführer) sinnlos sei, etwas gegen den Standort des Solarpanels einzuwenden.