Auch im Schreiben vom 8. April 2016 (recte: 7. April 2016) durch den Rechtsanwalt seines Bruders an die Schlichtungsbehörde (Gesuchsbeilage [GB] 1), sei auf die rechtskräftige Baubewilligung vom 17. Juli 2009 hingewiesen worden und er sei weiter getäuscht worden, denn die Baubewilligung sei ohne Plan eingereicht worden. Es sei dann am 21. April 2016 zu dieser folgenschweren Vereinbarung gekommen (Beschwerdebeilage [BB 5]). Er habe mit dem Schreiben vom 1. März 2018 primär mitteilen wollen, dass er durch die von ihm veranlassten Recherchen von der Vereinbarung vom 21. April 2016 zurücktreten werde.