8.2 Der Beschwerdeführer führte in seiner Beschwerde aus, dass er auf seine erste Anfrage bei seinem Bruder zum Standort der Solarpanels die Antwort bekommen habe, diese seien durch die Baukommission der damaligen Gemeinde C._____[Ort] «abgesegnet» worden, was er seinem Bruder geglaubt habe. Auch im Schreiben vom 8. April 2016 (recte: 7. April 2016) durch den Rechtsanwalt seines Bruders an die Schlichtungsbehörde (Gesuchsbeilage [GB] 1), sei auf die rechtskräftige Baubewilligung vom 17. Juli 2009 hingewiesen worden und er sei weiter getäuscht worden, denn die Baubewilligung sei ohne Plan eingereicht worden.