Eventualiter sei er zu verurteilen, die sich im Grenzabstand befindliche Solaranlage auf den gesetzlich zulässigen Abstand zurückzuversetzen. 1.2 An der darauffolgenden Verhandlung vom 21. April 2016 konnte zwischen den beiden Parteien, welche beide rechtsanwaltlich vertreten waren, eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Vereinbarung lautet wie folgt: 1. B.________ verpflichtet sich, A.________ bis 31. Mai 2016 einen Betrag von CHF 7‘000.00 zu bezahlen.