1. 1.1 Am 24. Februar 2016 ging bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) ein Gesuch von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein (BM 16 448), in dem er beantragte, dass B.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) zu verurteilen sei, den Betrag von CHF 10‘547.90 zuzüglich Zins zu 5% zu bezahlen und die sich im Grenzabschnitt befindliche Solaranlage zu entfernen. Eventualiter sei er zu verurteilen, die sich im Grenzabstand befindliche Solaranlage auf den gesetzlich zulässigen Abstand zurückzuversetzen.