18. 18.1 Die Gesuchsgegnerin beantragte die provisorische Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 13‘160.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 11. April 2018. Das Bestehen eines Mietverhältnisses sowie der Zahlungsverzug in der Zeit von Januar bis April 2018 in der Höhe von CHF 3‘290.00 pro Monat bzw. total CHF 13‘160.00 sind unbestritten. Der Gesuchsteller wandte vor erster Instanz ein, dass aufgrund der geltend gemachten Mängel bezüglich der Toilette eine Mietminderung im Umfang von 10 bis 15% erfolgen müsse. Angemessen sei hierfür ein Betrag von insgesamt CHF 1‘704.00.