Der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag berechtige zur Rechtsöffnung für die darin festgelegten fälligen Mietzinse und bezifferten Nebenkosten, weshalb grundsätzlich ein provisorischer Rechtsöffnungstitel im Umfang von CHF 13‘160.00 vorliege. Wie bei jedem zweiseitigen Vertrag könne der Mieter das Rechtsöffnungsbegehren zu Fall bringen, indem er behaupte, der Vermieter habe seine eigene Leistung für die betreffende Periode nicht oder nicht ordnungsgemäss erbracht. Allfällige Mängel des Mietobjektes sowie seinen daraus resultierenden Herabsetzungsanspruch müsse der Mieter substantiiert dartun.