1. Mit Entscheid vom 22. August 2018 (pag. 71 ff.) erteilte das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) der B.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin) in der Betreibung Nr.________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, für den Betrag von CHF 11‘456.00 nebst Zins zu 5% seit 13. April 2018 die provisorische Rechtsöffnung und wies das Gesuch soweit weitergehend ab. Die Gerichtskosten von CHF 450.00 wurden A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) auferlegt und mit dem von der Gesuchsgegnerin geleisteten Vorschuss verrechnet.