Die Beschwerdeführerin wisse, dass die Beschwerdeführerin (recte wohl Beschwerdegegnerin) bereit sei, B.________ die Kosten der Rechnung von Anwalt Z aus dem Nachlass zu erstatten. Sie sei aber nicht bereit, für Tätigkeiten der Miterben zugunsten der Erbengemeinschaft Honorare von CHF 180.00/h oder CHF 90.00/h zu akzeptieren. Über diese Forderungen sei im Erbteilungsverfahren zu entscheiden (S. 6 ff. der Beschwerdeantwort, pag. 256 ff.).