12 nachgebuchte Zinsen ab einem vom Erblasser kurz geöffneten und wieder saldierten Wertpapierdepot gestossen sei, ab welchem der Erblasser Wertpapiere in beträchtlicher Höhe ohne Gegenleistung an die Beschwerdegegnerin übertragen hatte. Fortan habe diese sich quer gestellt und habe wochenlang und wiederholt die Freigabe der Bezahlung von Handwerkern, Versicherer, Steuern, Strom- und Wasserlieferanten durch die Bank blockiert (S. 8 der Beschwerde, pag. 240). Ferner verweigere die Beschwerdegegnerin eine Zahlung an den Miterben B.________.