Was die verzögerte Zahlung von Rechnungen bezüglich der Wohnungen in O.________(Ortschaft) anbelangt, führt die Beschwerdeführerin aus, dass zwischen Juli 2016 und April 2017 keine Probleme bestanden hätten. Der Willensvollstrecker habe alle Arbeiten für Betrieb und Unterhalt betreffend die Nachlassliegenschaften an C.________ delegiert und die Bank angewiesen, von C.________ eingereichte Rechnungen betreffend die Erbschaft direkt ab den Konten der Erbengemeinschaft zu bezahlen. Ende April 2017 habe die Beschwerdegegnerin plötzlich dieser Handhabung widersprochen, welche sie bis dahin gutgeheissen hatte.