Diesem kann einzig entnommen werden, dass sämtliche Stockwerkeigentümer der Liegenschaft N.________strasse, H.________(Ortschaft) am 22. November 2018 an der Versammlung entweder persönlich anwesend waren oder sich zumindest vertreten liessen und einstimmige Beschlüsse über die Verwaltungsabrechnungen 2017 und 2018, das Budget mit Zahlungsplan für das Jahr 2019, den Hauswartvertrag und weitere Geschäfte fassten. Es entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Erbe, der vor der Teilung einen Erbschaftsgegenstand ausschliesslich genutzt hat, die anderen Er-