An dieser Feststellung ändert auch das mit Eingabe vom 27. November 2018 eingereichte Protokoll über die Stockwerkeigentümerversammlung nichts. Diesem kann einzig entnommen werden, dass sämtliche Stockwerkeigentümer der Liegenschaft N.________strasse, H.________(Ortschaft) am 22. November 2018 an der Versammlung entweder persönlich anwesend waren oder sich zumindest vertreten liessen und einstimmige Beschlüsse über die Verwaltungsabrechnungen 2017 und 2018, das Budget mit Zahlungsplan für das Jahr 2019, den Hauswartvertrag und weitere Geschäfte fassten.