29. 29.1 Die Beschwerdegegnerin bestätigt in ihrer Beschwerdeantwort, dass sich die Erben in Bezug auf die Frage, welche Entschädigung sie der Erbengemeinschaft für die Benützung der Wohnung in H.________(Ortschaft) schulde, nicht einig werden (S. 5 der Beschwerdeantwort, pag. 255).