602 Abs. 1 bis 3 ZGB, subjektive Hypothesen in Bezug auf Miteigentümerrechte, eine fehlerhafte Übergewichtung von Interessen einer Miterbin gegenüber den Interessen der Erbengemeinschaft und eine in diesen Punkten über die Grenzen von Art. 602 ZGB hinausgehende fehlerhafte Ermessensausübung durch den Regierungsstatthalter unter Verletzung von Art. 9 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV, SR 101; S. 2 der Beschwerde, pag. 234). Die Beschwerdeführerin führt betreffend die zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteile an den Wohnungen in H.________ (Ortschaft)