Käme es zu Notfällen, bei denen kurzfristig entschieden werden müsste, wäre die Erbengemeinschaft praktisch handlungsunfähig und es würden schnell grosse Schäden entstehen. Die Beschwerdegegnerin schikaniere die Erbengemeinschaft, was sich beispielsweise auch darin zeige, dass sie zunächst zugestimmt habe, einen Anwalt zu beauftragen, damit dieser gegen eine geplante Ortsplanungsrevision Einsprache für die Erbengemeinschaft erhebe. Im Anschluss daran sei die Beschwerdegegnerin jedoch nicht bereit, ihren Anteil an den Kostenvorschuss für den Anwalt zu leisten.