2 Bankkonti bei der Bank Oberaargau; d) 4 Bankkonti bei der UBS AG; e) allfällige Forderungen/Schulden. Diese Auflistung blieb in der Beschwerde unbestritten, wurde jedoch ergänzt mit der korrekten Anmerkung, dass die zweite Miteigentumshälfte betreffend die unter Buchstabe a aufgeführten Stockwerkeigentumswohnungen mit Tiefgaragenplätzen der Beschwerdegegnerin gehöre (S. 3 der Beschwerde, pag. 235). Dies wird von der Beschwerdegegnerin in gleicher Weise ausgeführt (S. 3 der Beschwerdeantwort, pag. 253). 25.2 In seinem Erbvertrag vom 12. Juli 2016 Bst. C Artikel 4 setzte der verstorbene F.________ den Notar Q.