25. 25.1 Gemäss Entscheid des Regierungsstatthalters setzt sich der Nachlass des F.________ im Wesentlichen wie folgt zusammen: a) 2 hälftige Miteigentumsanteile an 2 Stockwerkeigentumswohnungen und 3 Tiefgaragenplätzen in H.________ (Ortschaft) (N.________strasse) mit 3 Hypotheken; b) 3 Stockwerkeigentumswohnungen und 3 Landwirtschaftsflächen in O.________ (Ortschaft) (Gemeinde P.________) mit einer Hypothek; c) 2 Bankkonti bei der Bank Oberaargau; d) 4 Bankkonti bei der UBS AG; e) allfällige Forderungen/Schulden.