15. Die Beschwerdeführerin reichte am 29. September 2018 eine Replik ein (pag. 273 ff.). 16. B.________ und C.________ nahmen mit Eingaben vom 30. September 2018 respektive 29. September 2018 ebenfalls ein weiteres Mal Stellung (pag. 276 ff.). 17. Diese Eingaben wurden wiederum den jeweils übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zugestellt (pag. 281 f.).