11. Die Beschwerdegegnerin beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 19. September 2018, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen (pag. 251 ff.). 12. B.________ schloss sich in seiner Stellungnahme vom 20. September 2018 den Begehren der Beschwerdeführerin an (pag. 261 ff.). 13. C.________ beantragte in seiner Stellungnahme vom 24. September 2018 ebenfalls, es sei die Verfügung der Vorinstanz aufzuheben und die Sache an den Regierungsstatthalter zurückzuweisen (pag. 265 ff.). 14. Mit Verfügung vom 25. September 2018 wurden die Stellungnahmen den jeweils übrigen Parteien zur Kenntnis zugestellt (pag. 268 f.).