9. Nachdem der mit Verfügung vom 20. August 2018 einverlangte Kostenvorschuss von CHF 800.00 beim Obergericht eingegangen war, wurde die Beschwerde mit Verfügung vom 22. August 2018 den übrigen Parteien und der Vorinstanz zur Kenntnis zugestellt, unter Ansetzung einer Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer Stellungnahme (pag. 246 ff.). 10. Die Vorinstanz schloss in ihrer Stellungnahme vom 10. September 2018 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag. 250).