6. Ein schriftlich unterbreiteter Vergleichsvorschlag der Beschwerdegegnerin wurde von der Beschwerdeführerin und den übrigen Verfahrensbeteiligten abgelehnt (pag. 203 ff.). Die Beschwerdeführerin änderte schliesslich ihre im Gesuch vom 6. Februar 2018 gestellten Rechtsbegehren mit Eingabe vom 10. Mai 2018 (pag. 206 ff.) wie folgt ab: 1. Es sei vom Regierungsstatthalter eine von ihm als geeignet und neutral betrachtete Person zum Erbenvertreter für die Erbengemeinschaft nach F.________ zu bestellen, wobei neutral bedeutet, dass diese Person ausserhalb des Einflussbereiches der J.________ AG, der Advokatur und Notar K.______