8. Zu eröffnen: - der Berufungsklägerin, vertreten durch ihren Anwalt - dem Berufungsbeklagten, vertreten durch seine Anwältin Mitzuteilen: - der Vorinstanz 13 Bern, 31. August 2018 Im Namen der 2. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter D. Bähler Der Gerichtsschreiber: Klaus