Bei einem traditionellen – ergebnisorientierten – Gutachten erstellt ein Gutachter unter Berücksichtigung der vorangegangenen Entwicklung und der Diagnose des Status quo Prognosen für die Zukunft und gibt entsprechende Empfehlungen für die Zukunft ab. Dabei verhält er sich neutral und objektiv (STAUB in: ZKE 2010 S. 34 ff., S. 37). Bei einer interventionsorientierten Begutachtung werden hingegen Diagnostik, Beratung und Intervention – im Sinne eines mediativen Vorgehens – kombiniert (STAUB, ebd.; KILDE, Der persönliche Verkehr: Eltern – Kind – Dritte, 2015, S. 229, Rz. 606).