3 um unentgeltliche Rechtspflege und um Entlassung aus dem amtlichen Mandat (pag. 161). 9. Mit Verfügung vom 9. August 2018 verfügte der Instruktionsrichter namentlich, dass festgestellt werde, dass die Berufungsklägerin neu von Rechtsanwalt B.________ privat vertreten werde und über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege separat entschieden werde (pag. 162 f.).