Mit Schreiben vom selben Tag teilte Rechtsanwältin E.________ mit, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und der Berufungsklägerin stark gestört sei, so dass es ihr nicht mehr möglich sei, das Mandat weiterzuführen. Aufgrund der kurzen Berufungsfrist im Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen sei die Berufung noch durch sie verfasst und eingereicht worden, eine Weiterführung des Mandats sei aber nicht mehr möglich. Sie bat ebenfalls um Entscheidung über ihr Gesuch