2. Am Anhörungstermin vom 7. November 2017 vor dem Regionalgericht konnte keine Einigung erzielt werden. Den Parteien wurde betreffend die Frage der Obhut über die Kinder das Einholen eines interdisziplinären Gutachtens in Aussicht gestellt (pag. 43 ff.). Mit Gutachtensauftrag vom 29. Januar 2018 wurde Frau Dr. phil. J.________ (nachfolgend Gutachterin) zur gerichtlichen Sachverständigen ernannt und um die Erstellung eines interventionsorientierten, allenfalls ergebnisorientierten Gutachtens ersucht (pag. 56 ff.).