10. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 (pag. 82 f.) rief der Instruktionsrichter dem Berufungskläger in Erinnerung, dass nun ein schriftlicher Entscheid ohne Parteiverhandlung ergehen werde (Ziff. 2); die 2. Zivilkammer des Obergerichts sei ins Stadium der Entscheidberatung übergegangen und künftige Eingaben würden nicht mehr berücksichtigt (Ziff. 3). II.