5. Am 8. September 2018 reichte der Berufungskläger ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit Beilagen zu seiner finanziellen Situation ein (pag. 13 ff. ZK 18 381). 2 6. Mit Berufungsantwort vom 14. September 2018 (pag. 47 ff.) beantragte die Berufungsbeklagte die Abweisung der Berufung, soweit darauf einzutreten ist; zudem beantragte sie die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 48).