3. Mit Entscheid vom 3. Juli 2018 trat die Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland auf das Schlichtungsgesuch wegen anderweitiger Rechtshängigkeit nicht ein (Dis- positiv-Ziff. 1) und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab (Dispositiv-Ziff. 2).