1. Am 5. April 2018 (Postaufgabe) reichte A.________ (nachfolgend: Berufungskläger) bei der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland ein Schlichtungsgesuch (pag. 1 ff.) ein und beantragte sinngemäss was folgt (vgl. pag. 25): 1. Es sei festzustellen, dass die zwischen den Parteien am 1. November 2017 abgeschlossene Vereinbarung über den Verkauf der Liegenschaften Biel Gbbl. xy.________ infolge Urteilsunfähigkeit nichtig sei.