6. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Gegenpartei im Hauptverfahren Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 31. August 2018 Im Namen der 1. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Pfister Hadorn Die Gerichtsschreiberin: Weingart i.V. Gerichtsschreiber Günther