9 Obergerichts des Kantons Bern vom 12. Dezember 2016, abrufbar unter http://www.zsg-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation/). 24.2 Die Frage der unentgeltlichen Verbeiständung im Schlichtungsverfahren ist von hohem praktischem Interesse, weshalb dazu eine reichhaltige Kasuistik besteht. Dass dabei in jeder Beziehung, insbesondere auch hinsichtlich Waffengleichheit, ein strenger Massstab anzulegen ist, hat das Bundesgericht mehrfach bestätigt. Der Massstab musste dem Beschwerdeführer somit klar sein.