Rein sprachliche Verständnisschwierigkeiten reichen ebenfalls nicht aus, um die Beiordnung eines amtlichen Anwalts zu rechtfertigen, da für die Überwindung von sprachlichen Barrieren eine Übersetzung in Anspruch zu nehmen ist. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb die angespannte finanzielle Situation des Beschwerdeführers dessen Fähigkeit, sich im Prozess zu Recht zu finden (pag. 29 f.), beeinträchtigen sollte.