6 Jahr 2017 geleistete 21.75 Überstunden à CHF 27.15, total CHF 590.50 (pag. 6). Betreffend das anbegehrte Arbeitszeugnis macht der Beschwerdeführer geltend, dieses sei ihm trotz Ansetzung einer Frist bis Ende Mai 2018 bis anhin nicht ausgestellt worden (pag. 7). 16.2 Bei diesen Anträgen handelt es sich um solche, die – verglichen mit anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – nicht als überdurchschnittlich komplex zu qualifizieren sind.