Der Beschwerdeführer beantragt vor der Schlichtungsbehörde die Bezahlung von CHF 9‘283.80 zuzüglich Zins von 5% seit 1. Mai 2018 sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses durch den ehemaligen Arbeitgeber. Zur Begründung bringt der Beschwerdeführer vor, es sei ihm in ungerechtfertigter Weise gekündigt worden, weshalb er eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen, ausmachend CHF 8‘693.30, verlange (pag. 4 f.). Weiter beantragt er die Entschädigung für im