5 werklichen Bereich tätig. Ohne Unterstützung sei er nicht in der Lage, ein Schlichtungsgesuch einzureichen. 14.2 Er und seine Ehefrau hätten nur geringe Einkünfte und keine nennenswerten Vermögenswerte. Er sei nach Erhalt der Kündigung gezwungen gewesen, sich professionelle Hilfe zu holen, was er Ende Januar 2018 auch getan habe. Er verspüre grossen Respekt vor der Gegenpartei im Hauptverfahren und habe sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihr befunden.