Eine anwaltliche Vertretung könne eine Partei höchstens vor einem nachteiligen Vergleich bewahren. Schliesslich sei die Schlichtungsbehörde gesetzlich verpflichtet, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kostenlose Rechtsberatungen anzubieten. Dabei würden den Rechtssuchenden auch Unterstützung mit Blick auf die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs gewährt und die passenden Formulare abgegeben (sei dies im Rahmen eines Telefonats oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs).