11. Im vorinstanzlichen Hauptverfahren geht es um eine Forderung aus Arbeitsrecht wegen missbräuchlicher Kündigung, um Überstundenentschädigungen und um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Der Streitwert wurde vom Beschwerdeführer mit rund CHF 10‘000.00 beziffert (vgl. Schlichtungsgesuch vom 26. Juni 2018, pag. 2 ff.). Weil arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von